Trotz demütigster Ehrerweisung und intensivster Bemühungen bei Vertretern Staatlicher Kontroll- und Überwachungsdienste haben wir Ihnen zu unserem allergrößtem Bedauern und mit tiefergreifender Bestürzung mitzuteilen, dass dem Orden die Absolution einer Jugendfreigabe für Personen unter 23 Jahren seitens Staatlicher Kontroll- und Überwachungsdienste auf schärfste untersagt worden ist.
Begründet wurde uns die Verweigerung der Absolution für das Browsergame «Der Apokryphe Orden» seitens des Drogenbeauftragten für Online-Spiele der amtierenden Bundesregierung mit der kurzen und knappen Aussage, dass eine Erhöhung der Altersfreigabe aufgrund des verstärkten Suchtpotenzials auch zu einem Verbot der Bewerbung unserer Medienpräsenzen führen könne, sofern wir uns weiterhin um eine Absolution bemühen sollten.
Die Begründung des Drogenbeauftragten für Free-to-Play Online Browsergames der amtierenden Bundesregierung werden wir in Kürze auf unserer Medienpräsenz im Originalwortlaut für Sie zur Verfügung stellen. An diesem Gespräch teilgenommen haben unser Vertreter des Ordensvorstandes sowie der vollstreckende Drogenauftragsbeamte am Dienstsitz des Drogenauftragsbeamten.
Weitere Informationen über Computerspiel- und Internetabhängigkeit sowie dem Verhalten und der Diagnoseproblematik finden Sie auf der offiziellen Medienpräsenz der Drogenbeauftragten der Amtierenden Bundesregierung.
Dem haben wir nichts weiteres mehr hinzuzufügen.
![]() | Der Hohe Rat
Der GroßbeamtenratDer Ordensvorstand |