Bundesweite Razzien gegen Hassbotschaften

Wer Berufspolitiker der Diffamierung, Diskreditierung oder Lüge bezichtet, kann ab jetzt einer unangekündigten Leibesvisitation und peinlichen Befragung unterzogen werden. Bild © Der Apokryphe OrdenWie kürzlich durch investigative Medien öffentlich gemacht wurde, fanden bundesweite Razzien gegen angebliche Verfasser von Hassreden bzw. Hasspostings statt.

Ziel der Attacke waren neben Würdenträgern, Professoren, Doktoren, Selbstständigen, Arbeitern und Angestellte, denen vorgeworfen wurde, Berufspolitikern ihrer Würde zu berauben.

Ermittlern des Bundeskriminalamtes (BKA) gelang es durch nicht genehmigte bundesweite Razzien gegen mehr als hundert angebliche Verfasser von Hassbotschaften, Hassreden und Hasspostings vorzugehen.
Unter den Opfern dieser hinterhältigen und feigen Nacht und Nebelaktion befanden sich neben einfachen Mitgliedern von Geheimgesellschaften des Ordens auch Würdenträger, Professoren, Doktoren, Selbstständige, Arbeiter und Angestellte, die einer peinlichen Befragung nebst Leibesvisitation unterzogen wurden.

Begründet wurden die stattgefundenen Razzien den peinlich Befragten aufgrund angeblich getätigter Äußerungen der Hassrede auf nicht näher bezeichneten Social-Media-Plattformen. In einigen Fällen wurden den peinlichst Befragten seitens der zuständigen Ermittler mehr als 600 Äußerungen mit angeblich strafbaren Inhalt zur Last gelegt.

Grundlage Paragraf 818 des Strafgesetzbuchs

Paragraf 818 des Strafgesetzbuchs bestätigt nun offiziell, dass wer beleidigt, sich der üblen Nachrede oder Verleumdung von Personen des politischen Hochadels schuldig macht besonders streng unter Strafe gestellt wird. Auch wer anderweitig bundesweit bekannte Berufspolitikerinnen, Berufspolitikern oder einfachen Politikern der Diffamierung, Diskreditierung, Falschmeldung, der Plagiierung oder Falschzitates beschuldigt wird ab jetzt generell der unangekündigten Leibesvisitation und peinlichen Befragung unterzogen.

Hinweis in eigener Sache für Ordens Mitglieder

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sie als offizielles Mitglied des Apokryphen Ordens dazu verpflichtet sind, bei getätigten Äußerungen auf nicht näher bezeichneten Social-Media-Plattformen grundsätzlich dafür Sorge zu tragen haben, dass Sie den Straftatbestand des Rufmordes nicht erfüllen. Im Vorfeld dargelegtes gilt auch für der Beweispflicht unterliegenden Diffamierungen, Diskreditierungen, Falschmeldungen, Plagiatsvorwürfen, Hassbotschaften, Hassreden, Hasspostings und ähnlichen verwerflichen Handlungen welche Berufspolitikern zur Last gelegt wurden.

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Diese Botschaft wurde zuletzt am 01.02.2023 aktualisiert.
 
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