Grundsätzlich werden Leserbriefe geschwärzt oder nicht veröffentlicht, wenn sie einen oder mehrere der nachfolgenden Straftatbestände beinhalten.
Um ein angenehmes und Rechtskonformes Diskussionsklima gewährleisten zu können, werden Leserbriefe vor der Veröffentlichung durch den Korrektor geprüft.
Grundsätzlich werden Leserbriefe geschwärzt oder nicht veröffentlicht, wenn sie einen oder mehrere der nachfolgenden Straftatbestände beinhalten.