Novizenmeister werden durch Großmeister (Magnus Magisterius) und Meister (Magister) des Ordens ernannt. Sie unterweisen und beaufsichtigen sich in der Vorbereitungsphase befindliche Novizen.
Novizenmeister werden durch Großmeister und Meister des Ordens ernannt. Sie unterweisen und beaufsichtigen sich in der Vorbereitungsphase befindliche Novizen.
Das Noviziat ist die erforderliche Probezeit für die Aufnahme eines Novizen. Es kann jederzeit vorzeitig von einem Novizenmeister oder durch ein Rücktrittsgesuch eines Novizen beendet werden.