Ein von der Thüringer Allgemeinen geführtes Interview mit der Mühlhausener Freimaurer Loge „Hermann zur brüderlichen Einigkeit“ bringt verstörende Einzelheiten an den Tag.
Um eine Freimaurerloge gründen zu können, müssen die vom Orden zusammengestellten Rahmenbedingungen für die Anerkennung der Regularität erfüllt werden.
Es gibt viele Freimaurerlogen, die sich zwar als maurerische Körperschaften bezeichnen, jedoch nicht – aufgrund der Nichteinhaltung des nachfolgenden Ordens-Regelwerkes – als maurerisch regulär anerkannt worden sind. Der maurerische Kontakt zu diesen Logen ist strengstens verboten und kann – durch Aberkennung des Standes – geahndet werden.
Mit großer Freude im Herzen beteiligten sich alle Freimaurerlogen des Ruhrgebietes an dem großen Jahr unserer Kulturregion.
Die Freimaurer-Logen hatten sich seinerzeit zu diesem besonderen Ereignis zusammengeschlossen und ein umfangreiches, attraktives Kulturprogramm ausgearbeitet.