Der innere Zirkel des Ordens sah es innerhalb dieser Sitzung als notwendig an, eine außerordentliche Abwesenheitsregelung für Ordensmitglieder der äußeren Zirkel einzuführen.
Die Glaubensgemeinschaft des Apokryphen Ordens hat ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen und strebt – mit unter anderem – den Status „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ an.
Religionsgemeinschaften, die diesen Status inne haben, können Kirchensteuern erheben, Sitz und Stimme in Rundfunkräten anstreben, Beamte beschäftigen und in den höchstrichterlichen Genuss von Steuerprivilegien kommen, welche dann an wohlverdiente Mitglieder des Ordens weiter gereicht werden können.