Wie kürzlich bekannt wurde, wird sich am Mittwoch den 16. Mai und Donnerstag den 17. Mai der GEZ-Nachfolger – namentlich nun als Öffentlich-rechtlicher Beitragsservice bekannt – zur Einführung des zur Finanzierung Öffentlich-rechtlicher Sendeanstalten eingeführten Rundfunkbeitrages erklären müssen.
Bekannt dürfte mittlerweile sein, dass nicht nur Nutzer dieser Sender einen angeblich rechtlich abgesicherten Beitrag monatlich abzuleisten haben, sondern generell alle in Deutschland gemeldeten Haushalte diesen gewissenhaft zu Gunsten Öffentlich-rechtlicher Sender abzuführen haben. Und dies selbst dann, wenn sie als Minderheiten – entsprechend des Minderheitenschutz in Deutschland – beschriebene Sender nicht konsumieren geschweige denn ein entsprechendes Empfangsgerät vorhalten können.
Mit der Einführung der am 25.Mai 2018 in Kraft getretenen Reform der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) besteht für fast alle Betreiber einer WeltNetzSeite Handlungsbedarf, da ausführlich darzustellen ist, wie mit personenbezogenen Daten umgegangen wird und wie persönliche Daten geschützt werden.
Der Betreiber des Apokryphen Ordens („Der-Apokryphe-Orden.de„) erachtet seit der Ordensgründung den Schutz persönlicher Daten als extrem wichtig und hält sich bereits seit Jahren strikt an die neu aufgestellten Regeln des Datenschutzgesetzes.