Trotz demütigster Ehrerweisung und intensivster Bemühungen bei Vertretern Staatlicher Kontroll- und Überwachungsdienste haben wir Ihnen zu unserem allergrößtem Bedauern nachfolgendes mitzuteilen.
Dem Orden wurde die Absolution einer Jugendfreigabe für Personen unter 23 Jahren seitens Staatlicher Kontroll- und Überwachungsdienste auf schärfste untersagt. Zu unserer tiefergreifenden Bestürzung müssen wir uns dem Entschluss des Drogenbeauftragten Beamten beugen.
Begründet wurde uns die Verweigerung der Absolution für Personen ab 18 Jahren seitens Drogenbeauftragten Beamten für Online-Medienpräsenzen der amtierenden Bundesregierung mit der kurzen und knappen Aussage, dass eine Erhöhung der Altersfreigabe aufgrund des angeblich vorhandenem Suchtpotenzials auch zu einem Verbot der Bewerbung unserer Medienpräsenzen führen könne, sofern wir uns weiterhin für eine Absolution ab 18 Jahren bemühen sollten.
Die Begründung der Drogenbeauftragten Beamten für Online-Medienpräsenzen der amtierenden Bundesregierung werden wir in Kürze auf unserer Medienpräsenz im Originalwortlaut für Sie zur Verfügung stellen. An diesem Gespräch teilgenommen haben unser Vertreter des Ordensvorstandes sowie den Amtsbescheid vollstreckende Drogenauftragsbeamte am Dienstsitz der Drogenauftragsbeamten.
Weitere Informationen über Computerspiel- und Internetabhängigkeit sowie dem Verhalten und der Diagnoseproblematik finden Sie auf der offiziellen Medienpräsenz der Drogenbeauftragten Beamten der jeweilig amtierenden Bundesregierung.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt haben wir dem nichts weiteres mehr hinzuzufügen.
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