Übereinstimmenden Medienberichten zufolge passierte der Gesetzentwurf zum Staatstrojaner widerstandslos in einem intransparenten Eilverfahren mit der Mehrheit der großen Koalition den Deutschen Bundestag.
Strafverfolgungsbehörden dürfen nun offiziell Internet-Telefonate und Messenger-Kommunikation bei Verdacht überwachen sowie ungefragt Computer oder Smartphones mit dem Staatstrojaner infiltrieren um sie bereits vor einer Verschlüsselung auszuspähen.
Das Gesetz passierte den Bundestag gegen den Widerstand von Linken, Grünen und insgesamt zwei SPD-Abgeordneten.
Der Apokryphe Orden sucht illuminierten Marketing Manager (w/m/xx)
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Wir berichten mit Leidenschaft über Geheimgesellschaften und sind stolz auf unsere Expertise und journalistische Qualität. Unsere Ordens-Struktur basiert auf flachen Hierarchien, offener Kommunikation und großem Gestaltungsfreiraum für jedes ordentliche Mitglied. Unterstützen sie uns zum nächstmöglichen Termin als Marketing Manager für Verkaufs-Steuerung und Geschäftsentwicklung!
Aus gegebenem Anlass aufgrund vielfacher Nachbefragung seitens noch nicht aufgenommener Anwärter geben wir nachfolgend nochmals die bereits veröffentlichten und eingeleiteten Maßnahmen bekannt.
Bei berechtigtem Interesse können beschädigte/zerstörte Bereiche und oder Beiträge des Ordens-Blogs seitens ihrer Initiatoren zu einem späterem Zeitpunkt – wenn gewünscht und soweit überhaupt noch möglich – neu zum Zwecke einer Veröffentlichung eingereicht werden.
Staatsschutz, BND und weitere Geheimdienste verfügen bereits über große Listen von E-Mail-Adressen und Passwörtern, die durch Hilfe von Staatstrojanern, Malware oder Sicherheitslücken anderer Webseiten angesammelt wurden und testen diese – wie wir leider auch auf unseren Ordens-Präsenzen feststellen mussten – konsequent durch.
Wie Zeit.de heute berichtet, hat das Portal „Netzpolitik.org“ einen Geheimvertrag veröffentlicht, wonach Berlin, Brandenburg, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt bereits seit fünf Jahren ein „Gemeinsames Kompetenz- und Dienstleistungszentrum auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung“ (GKDZ) planen, um Festnetz-, Mobil- und Internetkommunikation zu Strafverfolgungszwecken zu überwachen.
Wie bereits berichtet, haben wir uns damals dazu entschlossen den Aussagen unseres Dienstleisters Glauben zu schenken. Dies war ein Fehler.
Kurz danach stellte sich heraus, das unsere Internetpräsenzen durch Staats- und Verfassungsschutz observiert und letztendlich durch den Bundesnachrichtendienst beschlagnahmt worden waren.