Übereinstimmenden Medienberichten zufolge passierte der Gesetzentwurf zum Staatstrojaner widerstandslos in einem intransparenten Eilverfahren mit der Mehrheit der großen Koalition den Deutschen Bundestag.
Strafverfolgungsbehörden dürfen nun offiziell Internet-Telefonate und Messenger-Kommunikation bei Verdacht überwachen sowie ungefragt Computer oder Smartphones mit dem Staatstrojaner infiltrieren um sie bereits vor einer Verschlüsselung auszuspähen.
Das Gesetz passierte den Bundestag gegen den Widerstand von Linken, Grünen und insgesamt zwei SPD-Abgeordneten.
Zwar leisteten Datenschützer, Bürgerrechtler, Sicherheitsexperten und Branchenverbände massiven Widerstand welcher jedoch kaum bis gar nicht von Politikern beachtet wurde. Wie Heise berichtet, bezeichnete das vom Bundesforschungsministerium geförderte „Forum Privatheit“ es nun:
„angesichts der tiefgreifenden Auswirkungen für unverantwortlich und inakzeptabel, wenn Volksvertreter eine solche Regelung in einem Verfahren beschließen, das eine gründliche Prüfung und Erörterung durch die Öffentlichkeit und durch Fachkreise gezielt ausschließt“.
Auch bemängelten viele Kritiker, dass der von Schwarz-Rot erstellte Entwurf selbst wie ein trojanisches Pferd ins Parlament geschmuggelt wurde.
Bemerkenswert ist jedoch die Tatsache, dass die Staatstrojaner nicht selbst im Entwurf standen, sondern in einem Änderungsantrag, den die Bundesregierung nachträglich als „Formulierungshilfe“ eingebracht hat. So wurden geschickt Öffentliche Debatten fast zur Gänze vermieden, was zur Folge hatte, das selbst die Bundesdatenschutzbeauftragte erst über eine Berichterstattung von netzpolitik.org darüber in Kenntnis gesetzt wurde.
In einem lesenswerten Artikel zum Staatstrojaner bei Golem.de können Sie nachlesen, welche Änderungen eingebracht wurden und was sie für Sie persönlich bedeuten.
Quellen: Heise.de
Diskutieren Sie mit Anonymous und schreiben sie ihm Ihre Meinung zum Thema.