Regelwerk für Leserbriefe

Richtlinien für Leserbriefe um nicht Exkommuniziert zu werden. Bild: © Der Apokryphe OrdenUm ein angenehmes und Rechtskonformes Diskussionsklima gewährleisten zu können, werden Leserbriefe vor der Veröffentlichung durch den Korrektor geprüft.

Grundsätzlich werden Leserbriefe geschwärzt oder nicht veröffentlicht, wenn sie einen oder mehrere der nachfolgenden Straftatbestände beinhalten.

  • 01. Verfassungsfeindliches Gedankengut
  • 02. Diskriminierung, Rassismus, Rassenhass oder Volksverhetzung
  • 03. Kriminelle Inhalte oder Glorifizierung von Drogenkonsum
  • 04. Radikalpolitische Äußerungen
  • 05. Hetzschriften oder Manifeste jeglicher Art
  • 06. Beleidigungen, Verleumdungen, Diffamierungen oder Mobbing
  • 07. Unsachgemäße Provokationen
  • 08. Pornographie in allen Erscheinungsformen
  • 09. Gewaltverherrlichende Inhalte
  • 10. Spam – Als Spam gilt:
    • 10.1 – Massenhaftes Erstellen inhaltsgleicher Leserbriefe
    • 10.2 – Sinn- oder Zwecklose Leserbriefe
    • 10.3 – Leserbriefe, die darauf abzielen, Diskussionsteilnehmer zu demotivieren
    • 10.4 – Leserbriefe, die einer Diskussion nicht zuträglich sind
    • 10.5 – Wayne, Bart, Troll, EoT, Pics Leserbriefe sowie deren Variationen
    • 10.6 – Leserbriefe, die einer Diskussion nicht zuträglich sind
    • 10.7 – Leserbriefe, die ihr Desinteresse an einem Thema bekunden
    • 10.8 – Leserbriefe, die Werbung oder Affiliate-Links beinhalten

Bei Verstoß gegen diese Richtlinien kann jederzeit und ohne Vorwarnung eine Exkommunikation ausgelöst werden, welche zur Löschung eines Pseudonyms führen kann. Spam ist unerwünscht. Bei Missachtung erhält der Korrektor das im Vorfeld beschriebene Recht. Der Gesetzgebung Deutschlands ist Folge zu leisten. Eine Missachtung kann strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen. Es soll an dieser Stelle noch darauf hingewiesen werden, dass exkommunizierte Pseudonyme keiner Anonymität mehr unterliegen. Der Korrektor erhält in diesen Fällen die Möglichkeit relevante Daten erfassen zu lassen, die bei weiteren Verstößen gegebenenfalls zur Identifikation des Verursachers herangezogen werden könnten.

Die Veröffentlichung von Leserbriefen – die nicht von den vorstehenden Regeln betroffen sind, aber begründeten Anlass zur Überprüfung bieten – entscheidet der Korrektor nach eigenem Ermessen auf Grundlage der vorliegenden Fakten.

Änderungen und Erweiterungen des auf dieser Seite aufgeführten Regelwerkes behält sich der Korrektor vor.

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Dieser Beitrag wurde zuletzt am 1. Februar aktualisiert.
 
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  Leserbriefe: Hinweise, Fragen & Antworten

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