Es wurde ein Antrag der Reichsbürger Loge auf Aufnahme einer neuen „Querdenker“ Vereinigung in den Orden gestellt. Als Begründung wurden gleiche Zielsetzungen von „Querdenkern“ und Reichsbürgern genannt.
Aber sollte man wirklich „Querdenker“ in den Orden aufnehmen?
Als Begründung für die Aufnahme einer „Querdenker“ Vereinigung bekundete Ordensmeister Reichsbürgerus, dass insbesondere interdisziplinäre Übereinstimmungen zwischen „Querdenkern“ und Reichsbürgern bestehen würden.
Insbesondere die durch Ordensmeister Reichsbürgerus aufgeführten – nicht für die Öffentlichkeit bestimmten – Rechercheergebnisse waren für den „Hohen Rat“ von entscheidender Bedeutung und haben seine Entscheidungsfindung maßgeblich beeinflusst.
Der „Hohe Rat“ hat bis auf eine Gegenstimme beschlossen, der Antragsstellung noch nicht zu entsprechen. Dem Anwärter wird eine nicht näher benannte Wartezeit auferlegt. Während dieser Wartezeit wird dem Antragsteller jedoch ein weiterer Termin, unter nachfolgenden Auflagen, zur Vorsprache bewilligt.
Diskutieren Sie mit Sekretarius und schreiben sie ihm Ihre Meinung zum Thema.