Auf dieser Seite möchten wir sie darüber informieren, wie der Apokryphe Orden die neuen europäische Datenschutzgrundverordnung umgesetzt hat.
Bereits seit der Gründungsphase des Apokryphen Ordens – vor fast 10 Jahren – stand insbesondere der Schutz personenbezogener Daten aus nachvollziehbaren Gründen für uns an allererster Stelle. Aus diesem Grund verweigern wir auch heute noch Anwärtern, die sich durch Preisgabe ihrer personenbezogenen Daten bei uns um eine Mitgliedschaft bemühen, generell die Mitgliedschaft im Orden.
Eine endliche Anzahl menschlicher Seelen ist sich selbst nicht bewusst, dass sie unsterbliche und damit göttliche Seelenfunken in sich tragen. Sie sind des Glaubens, dass ihr Dasein unwiderruflich mit dem Tod ihres menschlichen Körpers endet.
Eine erste Erkenntnis findet sich jedoch bereits in der natürlichen und damit auch aus evolutionärer Sicht kausalen Tatsache. Die Reproduktion menschlichen Lebens hat für jeden Suchenden an allererster Stelle zu stehen.
Der erste Befreiungstag vom Elend des Nationalsozialismus war der 8. Mai 1945. Er war, ist und wird es immer sein! Ein Tag der Befreiung zum Gedenken an die Millionen von Toten, die sinnlos ihr Leben auf den Scheiterhaufen der Nationalsozialisten opferten oder aufgrund ihres Glaubens gegen ihren Willen geopfert wurden.
Wie kürzlich bekannt wurde, wird sich am Mittwoch den 16. Mai und Donnerstag den 17. Mai der GEZ-Nachfolger – namentlich nun als Öffentlich-rechtlicher Beitragsservice bekannt – zur Einführung des zur Finanzierung Öffentlich-rechtlicher Sendeanstalten eingeführten Rundfunkbeitrages erklären müssen.
Bekannt dürfte mittlerweile sein, dass nicht nur Nutzer dieser Sender einen angeblich rechtlich abgesicherten Beitrag monatlich abzuleisten haben, sondern generell alle in Deutschland gemeldeten Haushalte diesen gewissenhaft zu Gunsten Öffentlich-rechtlicher Sender abzuführen haben. Und dies selbst dann, wenn sie als Minderheiten – entsprechend des Minderheitenschutz in Deutschland – beschriebene Sender nicht konsumieren geschweige denn ein entsprechendes Empfangsgerät vorhalten können.
Wie kürzlich bekannt wurde, wird sich am Mittwoch den 16. Mai und Donnerstag den 17. Mai der GEZ-Nachfolger – namentlich nun als Öffentlich-rechtlicher Beitragsservice bekannt – zur Einführung des zur Finanzierung Öffentlich-rechtlicher Sendeanstalten eingeführten Rundfunkbeitrages erklären müssen.
Bekannt dürfte mittlerweile sein, dass nicht nur Nutzer dieser Sender einen angeblich rechtlich abgesicherten Beitrag monatlich abzuleisten haben, sondern generell alle in Deutschland gemeldeten Haushalte diesen gewissenhaft zu Gunsten Öffentlich-rechtlicher Sender abzuführen haben. Und dies selbst dann, wenn sie als Minderheiten – entsprechend des Minderheitenschutz in Deutschland – beschriebene Sender nicht konsumieren geschweige denn ein entsprechendes Empfangsgerät vorhalten können.
Mit seiner mutigen Vorgehensweise Kreuze in bayrischen Behörden aufzuhängen, hat sich der landesweit geachtete CSU Präsident Herr Söder länderübergreifend den Missmut von Kritikern aller Himmelsrichtungen zugezogen. Angesichts der Erkenntnis dieser Tatsache verfiel Söder insbesondere der Äußerungen reaktionärer Häupter kirchlicher Institutionen in große Enttäuschung.
Bereits gestern Abend verkündigte Söder in einem Interview des Zugangs geförderten Thementages der ARD zum Thema der Kreuzaufhängung in bayrischen Behörden:
Ich finde es sehr, sehr schade, wenn wir darüber jetzt einen Streit führen. […] Und manchmal wundere ich mich sogar, dass dies aus kirchlichen Kreisen kommt. Denn da wär mir ehrlich lieber, man würde sich zum eigenen Kreuz bekennen, man würde sich zum Symbol der eigenen Religion dazustellen, anstatt es kritisch zu hinterfragen.
Entsprechend der neuesten Prüfung von Steuerabgaben der „Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)“ haben Alleinstehende Arbeiter ohne Kinder zu Gunsten des Deutschen Bundestages eine historisch abnormal hohe Steuerlast abzuleisten. Doch damit nicht genug, ist selbst die Steuerlast für Alleinerziehende kaum noch für diese zu bezahlen, ohne das sie an der Armutsgrenze landen.
Im Durchschnitt mussten Arbeiter im vergangenem Jahr 49,7 Prozent (in Worten: NEUNUNDVIERZIG Komma SIEBEN PROZENT) ihrer erarbeiteten Einnahmen in Form von Steuern und angeblichen Sozialabgaben an Staatsvertreter Deutschlands abtreten, ohne auch nur die geringste Möglichkeit eines Ausgleiches oder eine Gegenleistung jedweder Art in Anspruch nehmen zu können. Allein durch den Fakt der abgenötigten Steuerprozente ließ sich ein Anstieg der abnormal abgepressten Steuerlast, im Vergleich zum vorherigen Jahr, um Berufspolitiker satt machende 0,3 Prozentpunkte feststellen.
Parlamentwatch e.V. (abgeordnetenwatch.de / Parlamentwatch GmbH) hatte bereits vor geraumer Zeit aufgrund der Tatsache, dass der Bundestag Geheimnisse wie die Überprüfung von Parteispenden oder auch dubiose Zahlungen von Lobbyisten-Vereinigungen an Parteien nachgeht Klage gegen den Deutschen Bundestag eingereicht.
Und jetzt wird es eng für die Interessen- und Rechtsverdreher diverser von Lobbyzahlungen abhängiger Parteien. Denn morgen ist der Termin vor dem – hoffentlich nicht wirklich blindem – Oberverwaltungsgericht. Dann müssen die engagierten Rechtsverdreher des angeklagten Deutschen Bundestages endlich Rede und Antwort stehen.