Berufspolitiker Ganske aus NRW, angesehener Rechtsanwalt mit mehr als 25 Jähriger Berufserfahrung, stellt als Privatperson Strafanzeige gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin beim zuständigen Generalbundesanwalt.
Vergangenen Dienstag ließ sich der SPD-Landtagsabgeordnete Ganske in einem Interview mit dem hochangesehenen Blatt des HellWeger AnzeigeRS zu nachfolgender Aussage hinreißen:
„Ich sitze auch fassungslos vor dem Fernseher und diskutiere mit meinem 16-jährigen Sohn darüber, was dieses Arschloch da macht“
Entsprechend genüsslich ließ es sich der HellWeger AnzeigeRS natürlich nicht nehmen, süffisant darauf hinzuweisen, dass mit „diesem Arschloch“ der aktuell in der Ukraine Krieg führende russische Staatspräsident Wladimir Putin gemeint sei.
Als Begründung für die Strafanzeige gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin beim zuständigen Generalbundesanwalt führt Ganske auf:
„Weil man als Mensch jetzt alles tun muss, was man tun kann“
Weiteren Informationen entsprechend will Ganske den russischen Präsidenten Wladimir Putin vor den Strafgerichtshof in Den Haag bringen, da der nötige Bezug zur Bundesrepublik gegeben sei. Der SPD-Berufspolitiker begründet die Zuständigkeit des Generalbundesanwaltes nicht nur mit der geografischen Nähe der Bundesrepublik Deutschland zur Ukraine sondern auch mit wirtschaftlichen und diplomatischen Beziehungen zur Ukraine und Russland.
Wir fragen uns nicht nur, ob Wladimir Putin nun Angst vor Herrn Ganske hat, sondern auch, ob die Strafanzeige gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin beim zuständigen Generalbundesanwalt nicht eventuell auch die weitere Laufbahn des Berufspolitikers werbewirksam unterstützen soll.
Eventuell damit es auch morgen noch die Karriereleiter aufwärts geht?
Quellenangaben: HellWegeR AnzeigeR / Westfälischer Anzeiger
Diskutieren Sie mit Magistratus und schreiben sie ihm Ihre Meinung zum Thema.
Das ist ja unglaublich was Sie hier schreiben. Ich sehe den Straftatbestand der Beleidigung als erfüllt an und werde Strafanzeige wegen Hassrede gegen Sie erstatten.
Sie werden noch von mir hören!!!
Was sagt Ihnen bitte die Sozialadäquanzklausel § 86 Absatz 3 StGB genau?
Freundliche Grüße