Das Asylum des Apokryphen Ordens bietet vorrangig Schutz vor Gefahr und Verfolgung. Zuflucht suchende, die den Häschern der Gerichtsbarkeit aus Parallelwelt 23 ausgesetzt sind, finden hier ein Refugium.
Jedes ordentliche Mitglied der apokryphen Gemeinschaft kann das Ordens-Asylrecht in Anspruch nehmen. Das Ordens-Asylrecht beschreibt einerseits das Recht des einzelnen als ordentlicher Asylbewerber Asyl im Asylum zu beantragen und andererseits die humanitäre Verpflichtung der Ordensgemeinschaft den Antragstellern bestmögliche Unterstützung zu gewährleisten.
Unwissenheit ist nicht immer ein Segen
Unter der lateinischen Bezeichnung Asylum versteht man normalerweise einen Zufluchtsort oder Rückzugsgebiet (Refugium), eine Unterkunft oder eine Freistatt bzw. Freistätte.
Heutzutage wird ein „Asylum“ von Unwissenden jedoch mit Irrenhaus gleichgesetzt. Dieser Irrglaube findet seine Begründung in der Bezeichnung „Asylum“ für Anstalten, in denen psychisch kranke Menschen entweder freiwillig nach Hilfe suchten oder zwangsweise eingewiesen wurden.
In der Bibel (Exodus 21,13 EU) sind Freistätten durch Asylgesetze geschützt und wurden damit von der Blutrache ausgenommen. Im Mittelalter waren Asyle von christlicher Nächstenliebe durchdrungene Orte, die zumeist mit Klostern oder Missionsstationen verbunden waren. Damit nicht genug ist Asylum auch der antike Name des heutigen Kapitolplatz in Rom.
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