Das Verbot, Symbole und Erkennungszeichen zu verbreiten, soll die profane Bevölkerung vor Propaganda, Verschwörungstheorien, Werbung, Irreführung und Verharmlosung durch Geheimgesellschaften schützen.
Da potentielle Straftatbestände in Deutschland grundsätzlich restriktiv ausgelegt werden könnten, kommt es im Kontext ihrer Handlungen darauf an, Symbole und Erkennungszeichen ihrer Geheimgesellschaft so zu verwenden oder zu verbreiten, dass diese vor Gerichtsbarkeit nicht anfechtbar sind.
Auch die Denunziation eines angeblichen Sachverhaltes von Symbolen oder Erkennungszeichen durch Denunzianten reicht nicht aus, um vor Weltlicher Gerichtsbarkeit zu beweisen, das es sich um eine unzulässige oder verbotene Symbol- oder Kennzeichendarstellung handelt.
Die Konsequenz daraus ist für Geheimnisträger eines Geheimbundes, das dass Zeigen von Symbolen und Erkennungszeichen solange entkriminalisiert ist, wie keine eindeutig Verfassungsfeindlichen Symbole oder Erkennungszeichen durch einen Geheimbund verwendet werden.
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