Päpstliche Bullen gegen Freimaurer

Päpstliche Bullen gegen die Freimaurerei. Bild: © Der Apokryphe OrdenDie erste von zwanzig päpstlichen Bullen, Rechtsakten und Verlautbarungen – die die Freimaurerei verdammen – wurde von Papst Clemens XII. am 28. April 1738 veröffentlicht.

Sie trägt den Namen: „In eminenti apostolatus specula“.

In ihr prangert Papst Clemens XII. die Entwicklung vermeintlicher „Geheimbünde“ an.
Es wurden vor allem fünf Punkte aufgezählt, die dieses Verbot begründeten:

  • 1. Der Anstoß an der religiösen Toleranz der Freimaurerei, der die Aufnahme von „Menschen aller Religionen und Sekten“ erlaubte;
  • 2. Das unverbrüchliche Stillschweigen;
  • 3. Dass diese geheime Gesellschaft die Ruhe des Gemeinwesens störe;
  • 4. Dass die Freimaurerei der Häresie verdächtigt sei und
  • 5. „aus anderen der Kirche bekannten, gerechten Ursachen“

Das Urteil der Kirche aus dem Jahre 1983 über die Freimaurerei
In der Kongregation für die Glaubenslehre „Urteil der Kirche unverändert“ von Pabst Johannes Paul II. vom 26. November 1983 ist folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE

URTEIL DER KIRCHE UNVERÄNDERT

Es wurde die Frage gestellt, ob sich das Urteil der Kirche über die Freimaurerei durch die Tatsache geändert hat, dass der neue CIC sie nicht ausdrücklich erwähnt wie der frühere.

Diese Kongregation ist in der Lage zu antworten, das diesem Umstand das gleiche Kriterium der Redaktion zugrunde liegt wie für andere Vereinigungen, die gleichfalls nicht erwähnt wurden, weil sie in breitere Kategorien eingegliedert sind.

Das negative Urteil der Kirche über die freimaurerischen Vereinigungen bleibt also unverändert, weil ihre Prinzipien immer als unvereinbar mit der Lehre der Kirche betrachtet wurden und deshalb der Beitritt zu ihnen verboten bleibt. Die Gläubigen, die freimaurerischen Vereinigungen angehören, befinden sich also im Stand der schweren Sünde und können nicht die heilige Kommunion empfangen.

Autoritäten der Ortskirche steht es nicht zu, sich über das Wesen freimaurerischer Vereinigungen in einem Urteil zu äußern, das das oben Bestimmte außer Kraft setzt, und zwar in Übereinstimmung mit der Erklärung dieser Kongregation vom 17. Februar 1981 (vgl. AAS 73/1981; S. 240-241).

Papst Johannes Paul II, hat diese Erklärung, die in der ordentlichen Sitzung dieser Kongregation beschlossen wurde, bei der dem unterzeichneten Kardinalpräfekten gewährten Audienz bestätigt und ihre Veröffentlichung angeordnet.

Rom, am Sitz der Kongregation für die Glaubenslehre, 26. November 1983.

Joseph Kardinal RATZINGER
Präfekt

+ Erzbischof Jérôme Hamer, O.P.
Sekretär

Quellen: Wikipedia | Vatican

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Diese Botschaft wurde zuletzt am 25.02.2022 aktualisiert.
 
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