Sie sind Mitglied der katholischen Kirche und wollen austreten? Jetzt ist die beste Gelegenheit den Schritt in ein neues Leben zu wagen!
Und das beste daran: Zeitgleich werden sie unbürokratisch durch deutsche Oberhirten der Katholischen Kirche exkommuniziert.
Ganz so wie in den guten alten Zeiten des Mittelalters ziehen Deutsche Bischöfe die Daumenschrauben gewaltig an, um den Absatz ihrer Ablassbriefe anzukurbeln. Die beschlossenen Sanktionen könnten für Gläubige, denen dieser Glaube schon seit frühester Kindheit oktroyiert wurde, drakonischer nicht sein.
Und bist du nicht willig, so brauch‘ ich Gewalt!
Wer keine Kirchensteuer an die katholische Kirche zahlt, darf auch nicht an den katholischen Gott glauben und wird mit sofortiger Wirkung exkommuniziert. So schreibt zum Beispiel Welt-Online (Zitat inklusive Rechtschreibfehler) dazu:
Das „Allgemeine Dekret“, das die deutsche Bischofskonferenz am Donnerstag veröffentlicht hat, legt nun eindeutig fest: Wer katholisch sein will, muss entweder ganz dabei sein oder gar nicht. Die Kirche lässt sich nicht in einen weltlichen Apparat und eine geistliche Glaubensgemeinschaft aufspalten; beides gehört zusammen. Wer aus der Kirche austritt, kann kein Katholik mehr sein. Er verliert die Mitgliedschaftsrechte der Kirche, so lange, bis er wieder zurückehrt.
Bereits die Apostel Petrus und Paulus des frühen Christentums konnten sich herzhaft an diesem Thema erfreuen. Heutzutage mehren sich jedoch die Stimmen, die das Seelenheil eines Gläubigen unabhängig von einer monatlich, durch den Staat für Kirchen eingetriebenen, Steuer sehen wollen. Die Austrittserklärung sei nur ein vom Staat erhobener bürokratischer Akt, der für das Leben in der Glaubensgemeinschaft Christi keinerlei Konsequenzen haben sollte.
Im übrigen hat der Papst diesen höchst weltlichen Erlass natürlich entsprechend wohlwollend aufgenommen, gebilligt und zum 24. September 2012 in Kraft treten lassen. Darin heißt es mit unter anderem:
„Die Erklärung des Kirchenaustritts vor der zuständigen zivilen Behörde stellt als öffentlicher Akt eine willentliche und wissentliche Distanzierung von der Kirche dar und ist eine schwere Verfehlung gegenüber der kirchlichen Gemeinschaft.“
Weiterhin heißt es in dem – von Gottes Gnaden ernannten irdischen Vertreter gebilligtem – Pamphlet, das wer aus der Kirche Austritt damit:
„gegen die Pflicht, die Gemeinschaft mit der Kirche zu wahren“, sowie „gegen die Pflicht, seinen finanziellen Beitrag dazu zu leisten, dass die Kirche ihre Aufgaben erfüllen kann“
verstoßen würde. Die angeblichen „Rechtsfolgen“ für Abtrünnige könnten drakonischer nicht sein!
Wer dem Klerus kein Geld (Kirchensteuer) zahlt, darf nicht mehr die Kommunion empfangen, gefirmt werden, zur Beichte gehen, keine Taufpatenschaften mehr übernehmen, kirchlichen Vereinen angehören und viele weitere exklusive Vorteile nicht mehr in Anspruch nehmen.
Ausnahmen bestätigen die Regel
Allerdings gibt es kirchliche Sondergenehmigungen unter nachfolgender Bedingung. Wer gewillt ist, eine kirchliche Trauung zu vollziehen, kann dies unter der Bedingung das er:
„die Bewahrung des Glaubens und die katholische Kindererziehung“
verspricht. Abschließend heißt es:
„Falls die aus der Kirche ausgetretene Person nicht vor dem Tod irgendein Zeichen der Reue gezeigt hat, kann das kirchliche Begräbnis verweigert werden.“
Gleichzeitig müssen sich die Pfarrer künftig darum bemühen, verlorene Schafe wieder in die Kirche zurückzuholen. Als Zusatz zu ihrem Dekret haben die zuständigen Bischöfe zu Gottes Gnaden ein höchstrichterliches „Pastorales Schreiben“ beschlossen. Teilt also ein Katholik dem Standesamt seinen Austritt mit, so muss der für ihn zuständige Pfarrer ihm diesen Brief schicken und ihm darin ein klärendes Gespräch anbieten, welches zur „Versöhnung mit der Kirche“ führen solle. Neben dem Gesprächsangebot listet das Schreiben auch die besagten Sanktionen auf, die mit dem Kirchenaustritt verbunden sind.
Datenquelle: Welt
http://www.welt.de/kultur/article109340808/Katholische-Bischoefe-aechten-Steuerverweigerer.html
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