50.000 Euro Bußgeld für Facebook „Like-Button“ auf der Homepage?

Facebooks Like Button auf Fanseiten, gewerblichen, privaten und Webseiten der Regierung verstoßen gegen das deutsche Datenschutzrecht und sollen, wenn es nach dem Willen des schleswig-holsteinischen Datenschützers Thilo Weichert geht, mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro belegt werden.

In Schleswig-Holstein will es ernst.
Da über den Facebook „Gefällt-mir“-Button rechtswidrige Nutzerprofile erstellt werden, sollen die Anbieter von Webseiten den „Gefällt-mir“-Button aus ihren Angeboten entfernen.
Facebook wies die Vorwürfe umgehend zurück und bekräftigte erneut, das Nutzer „die volle Kontrolle über ihre Daten“ hätten. Weiterhin halte sich das Facebook „Social Plugin“ angeblich vollständig an die Datenschutzbestimmungen Europas. Technische Daten, wie IP-Adressen, würden innerhalb von 90 Tagen gelöscht.

Forderungen und Analyse des Landesdatenschützers aus Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, bergen hingegen äußerst brisantes Material mit enormer Tragweite.

Wer den „Gefällt-mir“-Button anklickt oder eine Facebook-Fanseite aufruft, gibt angeblich automatisch seine Verkehrsdaten in die USA weiter – auch dies auch dann, wenn er überhaupt nicht Mitglied bei bei Facebook sei. Weichert stellt weiterhin fest:

„Jeden Klick auf einer Seite, wie lange ich darauf bin, für was ich mich interessiere, kann Facebook nachvollziehen“

Vor den Anwendern werde dieser Tatbestand jedoch geheim gehalten oder verschleiert. Angeblich verwende Facebook die akquirierten Daten höchstwahrscheinlich für interne oder externe Werbezwecke. Website-Betreiber hingegen erhielten von Facebook eine umfassende Analyse zur Nutzung ihrer Webseiten-Angebote und Werbeschaltungen.

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) gibt nun wie folgt bekannt:

Nach eingehender technischer und rechtlicher Analyse kommt das ULD zu dem Ergebnis, dass derartige Angebote gegen das Telemediengesetz und gegen das Bundesdatenschutzgesetz beziehungsweise das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein verstoßen. Bei Nutzung der Facebook-Dienste erfolgt eine Datenweitergabe von Verkehrs- und Inhaltsdaten in die USA und eine qualifizierte Rückmeldung an den Betreiber hinsichtlich der Nutzung des Angebots, die sogenannte Reichweitenanalyse.

Weiterhin stellt Weichert fest:
Wer das Facebook „Social Plugin“ nutzt oder jemals bei Facebook angemeldet war, der müsse davon ausgehen, zwei Jahre lang getrackt zu werden.
Facebook-Nutzer hätten kein Wahlrecht und würden nicht ausreichend informiert.
Formulierungen in den Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien von Facebook genügten nicht annähernd den rechtlichen Anforderungen.

In Tragweite und Summe ihrer Gesamtheit verstoße dies sowohl gegen deutsches als auch europäisches Datenschutzrecht.

Weichert fordert

„von allen Webseitenbetreibern in Schleswig-Holstein, dass sie umgehend die Datenweitergaben über ihre Nutzenden an Facebook in den USA einstellen.“

Sollte dies nicht bis Ende September 2011 erfolgen, drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.

Laut Golem.de sagte Weichert weiterhin:

„Wir sind nicht ansatzweise in der Lage, das bei allen Webseitenbetreibern durchzusetzen. Darum setzen wir Prioritäten auf große Betreiber wie die Beate Uhse AG oder die Staatskanzlei.“

Update 28.08.2011
Wie „Heise Online“ berichtet, unterstützen jetzt auch Datenschutzbeauftragte mehrerer Länder und des Bunds die Kampagne gegen das Facebook Social-Network-Plug-in „Gefällt mir“.

Neben dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) sehen auch die Aufsichtsbehörden in Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen die damit erfolgende Datenabfrage nicht als rechtskonform an, meldet das Marketing-Fachblatt „Werben & Verkaufen“ (w&v). Es würden zu viele personenbezogene Informationen von Surfern an den Betreiber des sozialen Netzwerks weitergeleitet, ohne das den Nutzer darüber ausreichend Klarheit verschafft werde.

Stiftung Warentest erklärt in einem Beitrag vom 27.08.2011 welche Daten Facebook mit dem „Like“-Button zu sammeln scheint. Genaue Details fallen jedoch unter Facebooks Geschäftsgeheimnis. Gesichert hingegen scheint zu sein, dass Facebook auch „Aktionen der Facebook-Nutzer – vermutlich lückenlos – aufzeichnet“. Wer Webseiten mit eingebundenem „Gefällt mir“-Button besucht, werde nebst IP-Adresse registriert. Sollte man Zeitgleich bei Facebook eingeloggt sein, sei auch die Identität des Besuchers bekannt.

Obwohl Stiftung Warentest eine Facebook-Seite ihr eigen nennt, will sie besagte nicht löschen sondern beibehalten, um ihre Informationen möglichst weit über Facebook zu verbreiten.

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Diese Botschaft wurde zuletzt am 19.08.2020 aktualisiert.
 
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