Seit dem 1. Mai weht die Bilderbergerische EU-Flagge unbeanstandet über dem Deutschen Reichstag. Nun machen sich angebliche „Experten“ darüber Gedanken, ob dies denn auch wirklich rechtmäßig sei. Um es vorweg zu nehmen. Es ist Rechtmäßig!
Wie die Portale MMnews, Kopp und viele weitere richtig feststellten, hat Bundestagspräsident Lammert (CDU) persönlich die Entscheidung getroffen, die Flagge über dem Deutschen Reichstag wehen zu lassen.
Anders jedoch, als von diesen Portalen behauptet, hätte dieser Entscheidung nicht vom Bundestag abgesegnet werden müssen da besagter nur aus prophylaktischen Volksvertretern besteht. Das Volk kann also nicht bestimmen, welche Flagge wann, wie und wo auf dem Parlament weht.
Da mittlerweile selbst auf Facebook Kritiker aktiv werden, führen wir nachfolgend die unglaubliche Erklärung der Facebook-Gruppe auf.
In unserer gesamten Geschichte hatten die Deutschen bisher ganze 36 Jahre gemeinsame parlamentarische Demokratie. Das ist nicht viel. Vor allem dann nicht, wenn man bedenkt, daß es diesbezüglich viel zu lernen gibt.
Auch bei den Abgeordneten des Deutschen Bundestages, erst seit dem 19. April 1999 wieder im Reichstag, hat es diesbezüglich offensichtlich ein, zwei Löcher gerissen. Denn was diese offensichtlich nicht begreifen: diesmal sitzen sie dort nicht als Abgeordnete der Weimarer, sondern der Berliner Republik. Und die ist aus anderem Holz geschnitzt als der erste knapp 15 Jahre alt gewordene Republikversuch auf deutschem Boden.
Seit dem 10.Mai dieses Jahres weht auf dem Reichstag eine Flagge, welcher der oberste Souverän dieser Republik – das sind wir, das Volk – nie in einer Volksabstimmung zugestimmt hat. Auch haben wir über das neunzehn Jahre alte politische Kontrukt, welches diese Flagge repräsentiert, noch nicht in einer Volksabstimmung entschieden.
Dennoch entschied der zweithöchste Repräsentant der Republik, Bundestagspräsident Norbert Lammert, in einer Nacht- und Nebelaktion die Flagge der 1992 gegründeten “Europäischen Union” auf dem Reichstag, dem Tagungsgebäude unseres Parlamentes, hissen zu lassen. Er holte dafür nicht einmal einen Bundestagsbeschluss, oder irgendeinen Beschluss der Bundestagsfraktionen ein. Er liess die Flagge einfach hissen. Und jede einzelne der seit 21 Jahren, seit Beginn der gemeinsamen Berliner Republik immer gleichen etablierten Parteien im Bundestag, unterwarf sich willig dieser Maßnahme.
Abschließend möchten die apokryphen Bilderberger noch hinzufügen, das dass Bundesverfassungsgericht 2009 zwar entschieden hat, das Grundgesetz ermächtige die Behörden nicht das Selbstbestimmungsrecht des Deutschen Volkes aufzugeben, besagtes jedoch nicht mit den EU-Bestimmungen konform läuft und in naher Zukunft per Diskret aus Brüssel abgeschafft wird.
Des weiteren erlauben wir uns noch darauf hinzuweisen, das dass germanische Wort „Volk“ im ursprünglichen Sinne für „Volk das folgt“ steht.
Diskutieren Sie mit Bilderbergus und schreiben sie ihm Ihre Meinung zum Thema.